Das soll Recht sein? Umstrittene Urteile mit Ingo Zamperoni

Ein Moderator und vier Schöffen im Gespräch über Gerichtsprozesse und Urteile, die die Frage nach Recht oder Gerechtigkeit aufwerfen. In drei neuen Folgen des TV-Formats „Das soll Recht sein?“ werden spektakuläre Strafrechtsfälle nacherzählt. Immer wieder verursachen Raser auf deutschen Straßen schwere Unfälle. Mit oft tödlichem Ausgang. Bis vor einigen Jahren wurden die Täter meist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Höchststrafe 5 Jahre. Nun aber wurden Raser erstmals wegen Mordes verurteilt. „Sind Raser Mörder?“, fragen wir in der ersten Folge. In Folge 2 „Kampf ums Kind“ blicken wir auf einen zunächst alltäglichen Fall. Eltern trennen sich und streiten um das gemeinsame Kind. Hier endet die Auseinandersetzung vor dem Bundesverfassunsgericht nachdem ein Gericht beiden Eltern das Sorgerecht entzogen und das Kind ins Heim gesteckt hat. In der dritten und letzten Folge „Risiko Freigänger?“ befassen wir uns erstmals mit einem noch aktuell verhandelten Fall. Eine junge Frau wird getötet. Ein Jahr später steht ein verurteilter Sexualstraftäter als mutmaßlicher Täter vor Gericht. An dem Tag, an dem die junge Frau getötet wurde, hatte er Freigang. Warum hat ein Vergewaltiger überhaupt Freigang? Mit welchen Risiken ist das verbunden? Und stößt unser moderner Strafvollzug da an Grenzen?

Sendedatum:21./22. und 29.10.19 jeweils um 22 Uhr im NDR
Länge:3x45'
Buch und Regie:Marcus Fischötter, Claire Wilisch, Nadja Kölling
Kamera:Jasper Engel, Jens Hackbarth, Bernd Kreidel, Boris Mahlau
Schnitt:Habiba Laout, Rainer Wolf, Udo Zühlsdorf
Redaktion:Christoph Bungartz, Anneke Hoppensack
Produktion:Alexander Busch, Christin Gumpert
Herstellung:Ulrike Schwerdtner
Producerin:Anna Grün, Martina Sprengel
Produzentin:Jasmin Gravenhorst